Externe Brandschutzbeauftragte


Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der besonderen Art und Nutzung eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen. Für Verkaufsstätten von mehr als 2000 m² sind Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben (Verkaufsstättenverordnung).

Tatsächlich können Brandschäden nicht nur Gebäude betreffen, sondern auch zu existenzbedrohenden Situationen für Unternehmen führen. Ein Produktionsausfall führt zu Auftragsverlust, Kunden wandern ab.

Aus diesen Gründen ist die eingehende Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. Die Brandschutzbeauftragten von W & S Brandschutz übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung gemäß der Richtlinie der Schadensversicherer VdS (2000).

Unser Angebot
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Konzeption einer sinnvollen Flucht- und Rettungswegbeschilderung in Ihrem Unternehmen

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Erstellen und Aktualisieren von Brandschutzordnungen

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Beratung zu Fragen des baulichen Brandschutzes: z.B. bei der Planung von Neu- und Umbauten

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Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

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Organisieren von Brandschutzübungen

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Organisieren von Räumungsübungen

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Abstimmung mit Einrichtungen wie z.B. Behörden oder Feuerversicherer

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Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung


Ihre Vorteile
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Sie reduzieren Kosten.

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Sie können Mitarbeiterressourcen anders nutzen.

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Sie minimieren Risiken und reduzieren Schäden.

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Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben umfassend.

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Unsere Erfahrung als externer Brandschutzbeauftragter im vorbeugenden Brandschutz setzen wir zum Vorteil unserer Kunden ein.