Räumungsübung
> | Gefahrensituation erkennen |
> | Alarmierung auslösen (Funktion von Alarmplänen prüfen) |
> | Selbsthilfeeinrichtungen aktivieren und nutzen (Rauchabzug) |
> | Selbstrettung der Beschäftigten auf den gekennzeichneten Rettungswegen |
> | Betreuung von behinderten Personen |
> | Aufgaben der Brandschutz- beziehungsweise Räumungshelfer kontrollieren |
> | Kontrolle aller zugänglichen Räume |
> | Vollzähligkeit am Sammelplatz kontrollieren |
> | Einsatzleiter der Feuerwehr über die Schadenslage informieren |
> | Erstellen eines Übungsprotokolls mit Vorschlägen für Verbesserungen |
> | Auswertung der Räumungsübung mit Nachbesprechung |
> | Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Unternehmer und basierend auf einer Reihe von Vorschriften obliegt es Ihnen, Notfallmaßnahmen zu planen sowie in angemessenen Abständen zu üben, damit sich Ihre Beschäftigten im Gefahrfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. |
> | Arbeitsschutzgesetz § 3 |
> | Arbeitsschutzgesetz § 10 |
> | Arbeitsschutzgesetz § 12 |
> | BGV A1 § 22 |
> | BGI 560 |