Räumungsübung


Wir bieten Ihnen die Planung, Koordinierung und Durchführung einer Räumungs- bzw. Evakuierungsübung sowie eine Schulung Ihres Personals an.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich im Vorfeld mit dem Thema Brandschutz auseinandersetzen. Als organisatorische Grundlage dient die Brandschutzordnung nach DIN 14 096 Teil A, B und gegebenenfalls C. Neben den Brandschutzunterweisungen sind Räumungs- beziehungsweise Evakuierungsübungen unverzichtbar.

Ziele einer praktischen Räumungsübung
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Gefahrensituation erkennen

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Alarmierung auslösen (Funktion von Alarmplänen prüfen)

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Selbsthilfeeinrichtungen aktivieren und nutzen (Rauchabzug)

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Selbstrettung der Beschäftigten auf den gekennzeichneten Rettungswegen

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Betreuung von behinderten Personen

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Aufgaben der Brandschutz- beziehungsweise Räumungshelfer kontrollieren

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Kontrolle aller zugänglichen Räume

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Vollzähligkeit am Sammelplatz kontrollieren

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Einsatzleiter der Feuerwehr über die Schadenslage informieren

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Erstellen eines Übungsprotokolls mit Vorschlägen für Verbesserungen

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Auswertung der Räumungsübung mit Nachbesprechung


Gesetzliche Grundlagen
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Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Unternehmer und basierend auf einer Reihe von Vorschriften obliegt es Ihnen, Notfallmaßnahmen zu planen sowie in angemessenen Abständen zu üben, damit sich Ihre Beschäftigten im Gefahrfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

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Arbeitsschutzgesetz § 3

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Arbeitsschutzgesetz § 10

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Arbeitsschutzgesetz § 12

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BGV A1 § 22

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BGI 560